Aufnahmekriterien / Platzvergabe
- Wohnort: Stuttgart als Erstwohnsitz des Kindes
- Alter: In der Hoppla werden Kinder ab 2 Jahren aufgenommen und können bis zum Eintritt in die Schule mit 6 Jahren bleiben.
- Bereitschaft und zeitliche Möglichkeiten für Elternengagement: Als selbstorganisierter Verein werden alle Kita-Aufgaben – mit Ausnahme unseres pädagogischen Fachpersonals – von den Eltern organisiert bzw. selbst ausgeführt. Siehe hierzu Ämterliste, Kochdienste für Mittagessen etc. Ohne Elternengagement ist ein Funktionieren der Hoppla nicht möglich.
- Geschwisterkinder werden vorrangig behandelt, um den familiären Charakter der Hoppla zu stärken.
- Berufstätigkeit: Zur Vereinbarung von Familie und Beruf wird die Berufstätigkeit der / des Sorgeberechtigten bei der Platzvergabe berücksichtigt.
Hinweise: Die Aufnahme auf unserer Warteliste ist über das Trägerübergreifende Kita-Datenbanksystem (KiTS) der Stadt Stuttgart notwendig, sowie zusätzlich über das Kontaktformular unserer Homepage. Bei Anmeldungen, die nur über unsere Homepage eingehen, werden die Eltern anschließend von Seiten der Hoppla gebeten, die Anmeldung auch in TüKS einzupflegen. Dies ist wichtig, um eine strukturierte Vergabe der Plätze in Stuttgart sicherzustellen.
In der Vergangenheit überstieg die Zahl der Vormerkungen auf der Warteliste die Zahl der freien Plätze um ein Vielfaches. Aus diesem Grund führt eine Vormerkung auf der Warteliste nicht zwangsläufig auch zu einem Platz.